Ihr Versorgungswerk zahlt erst bei 100 %. Und nur gegen Ihre Zulassung.
Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk leistet eine Berufsunfähigkeitsrente nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit — und bei dauernder BU nur, wenn Sie auf Ihre Zulassung verzichten (§ 21 der Satzung). Eine Rente ab 50 %, wie private Tarife sie kennen, sieht die Satzung nicht vor. Für genau diese Lücke gibt es die Sondertarife der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) — 1907 von der Anwaltschaft gegründet, heute eine Sonderabteilung der ERGO Vorsorge Lebensversicherung. Als ERGO-Berater in Zwickau kann ich sie Ihnen direkt anbieten.
ADer Befund: Ihre Versorgung heute
Links die Modellrechnung nach der Satzungsformel des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks — rechts die Rechtslage für Notare. Beides schwarz auf weiß, mit Fundstellen.
Modellrechnung nach § 22 der Satzung des SRV (Fassung 21.03.2025): Rentensteigerungsbetrag (76 € seit 01.01.2026, wird jährlich neu festgesetzt) × Versicherungsjahre × Beitragsquotient — keine Auskunft des Versorgungswerks, maßgeblich ist Ihr Bescheid. § 21: Rente nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit, länger als 90 Tage, unter Einstellung jeder anwaltsvereinbaren Tätigkeit; bei nur vorübergehender BU ohne Zulassungsverzicht (Vertreterbestellung max. 2 Jahre). Nach Fachschätzung liegen rund 98 % der BU-Fälle unterhalb der 100-%-Grenze (Haufe). Gibt ein Anwalt die Zulassung zurück, bestellt die Kammer einen Abwickler (§ 55 BRAO) — die Kanzlei wird beendet, nicht fortgeführt.
Notare in Sachsen üben ihr Amt hauptberuflich aus. Wird ein Notar dauerhaft amtsunfähig, wird er seines Amtes enthoben (§ 50 Abs. 1 Nr. 7 BNotO) — eine Teilleistung bei teilweiser Einschränkung kennt das System nicht. Das Notariat kann weder verkauft noch vererbt werden. Auch Notare gehören zum versicherbaren Personenkreis der DANV.
BDie Lösung: die DANV-Sondertarife
Berufsunfähigkeitsschutz, der neben Ihrer Versorgung steht — aus einer Einrichtung, die Ihr Berufsstand selbst gegründet hat. Angaben laut danv.de und DANV-Unterlagen, Stand 08/2026.
Eine verbliebene Restleistungsfähigkeit dürfen Sie weiter nutzen — der Rentenanspruch bleibt davon unberührt. Die Versorgungswerk-Klausel ist das juristische Pendant zur Infektionsklausel der Heilberufe. Tarife: BU Best, BU Best Plus und BU-Start (auch für Referendare und Studierende). Der Vollständigkeit halber: Eine Gesundheitsprüfung bleibt Bestandteil des Antrags, und sehr hohe Einkommen lassen sich allein hierüber nicht vollständig absichern — beides erörtere ich offen mit Ihnen.
Versicherbar sind u. a. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Syndikusanwälte, Richter, Staatsanwälte, Referendare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins profitieren vom Rahmenvertrag — die Einzelheiten erläutere ich Ihnen gern im Gespräch. Ergänzend empfiehlt sich das Krankentagegeld der DKV, damit zwischen Krankschreibung und BU-Rente keine Lücke entsteht.
CDie Kanzlei als Betrieb
Ihre Arbeitskraft ist der Anfang — die Kanzlei selbst ist der zweite Teil des Konzepts. Wählen Sie aus, was in Ihr Konzept gehört: Ihre Auswahl wird automatisch in den Bogen übernommen.
Beiträge und Tarifdetails nenne ich bewusst erst im persönlichen Gespräch — sie hängen von Alter, Gesundheitszustand und Kanzleistruktur ab. Zur Einordnung der Teamgröße: Einzelne Budget-Lösungen der bKV setzen eine Mindestzahl versicherter Mitarbeiter voraus; was zu Ihrer Kanzlei passt, klären wir gemeinsam.
DIhr Bogen
Diskret und unverbindlich: einige Angaben zur Kanzlei, Ihre Themen — die eigentliche Analyse nehmen wir gemeinsam im persönlichen Gespräch vor, in Ihrer Kanzlei oder bei mir. Verpflichtend sind lediglich Kanzlei, Name und Telefonnummer.
Tom Schwab Ihr Bogen ist eingegangen.
Ich melde mich in der Regel noch am selben Tag bei Ihnen. Direkter Kontakt: 0176 34676496 · tom.schwab@ergo.de
EHäufige Fragen
E.1Ich zahle bereits hohe Beiträge in das Versorgungswerk — genügt das nicht?
Für die Altersrente: möglicherweise. Für die Berufsunfähigkeit gilt § 21 der SRV-Satzung: Rente nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit, länger als 90 Tage, unter Einstellung jeder anwaltsvereinbaren Tätigkeit — und bei dauernder BU nur gegen Verzicht auf die Zulassung. Wer teilweise berufsunfähig ist, erhält daraus nichts. Nach Fachschätzung liegen rund 98 % der BU-Fälle unterhalb der 100-%-Grenze. Das Versorgungswerk ist die Basis — die private BU deckt den realistischen Fall.
E.2Was unterscheidet den DANV-Sondertarif von einer gewöhnlichen BU?
Drei Punkte, auf die es für Juristen ankommt: Der Tarif verzichtet nicht nur auf die abstrakte, sondern auch auf die konkrete Verweisung — Sie dürfen eine andere Tätigkeit aufnehmen, ohne den Rentenanspruch zu verlieren. Die Umorganisationsprüfung bei Selbstständigen entfällt. Und die Versorgungswerk-Klausel: Erkennt Ihr Versorgungswerk die Berufsunfähigkeit an, leistet die DANV ebenfalls — zwei Systeme, ein Auslöser.
E.3Ich bin Mitglied im Anwaltverein — welche Vorteile ergeben sich daraus?
Konkrete: Die DANV ist seit 2011 BU-Rahmenvertragspartner des Deutschen Anwaltvereins; Mitglieder des DAV bzw. eines örtlichen Anwaltvereins profitieren von Rahmenvertragskonditionen. Was das für Sie im Einzelnen bedeutet, rechne ich Ihnen im Gespräch vor.
E.4Gilt das alles auch für Notarinnen und Notare?
Mit einer eigenen Zuspitzung: Notare in Sachsen üben ihr Amt hauptberuflich aus und werden bei dauernder Amtsunfähigkeit ihres Amtes enthoben (§ 50 BNotO) — das Amt ist weder verkäuflich noch vererbbar, die Versorgung der Ländernotarkasse greift nur mit dem Amtsverlust. Notare gehören ausdrücklich zum versicherbaren Personenkreis der DANV; auch die Absicherung des Notariats als Betrieb (Mitarbeiter, Kosten, IT) gehört ins Konzept.
E.5Sie sind ERGO-Vertreter — warum sollte ich ausgerechnet mit Ihnen sprechen?
Gerade deshalb: Die DANV ist eine Sonderabteilung der ERGO Vorsorge Lebensversicherung — ihre Sondertarife für rechts- und steuerberatende Berufe erhalten Sie über ERGO-Berater. Ich bin gebundener Vermittler (§ 34d Abs. 7 GewO) und benenne Ihnen ebenso offen die Grenzen: Eine Gesundheitsprüfung bleibt Bestandteil des Antrags, sehr hohe Einkommen lassen sich allein hierüber nicht vollständig absichern, und was nicht passt, empfehle ich nicht. Dafür erhalten Sie einen Ansprechpartner in Zwickau statt einer Hotline — und eine Modellrechnung Ihrer tatsächlichen Lücke, bevor überhaupt über einen Vertrag gesprochen wird.
Quellen: Satzung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks (§§ 21, 22; Fassung 21.03.2025, s-r-v.de), §§ 51, 55 BRAO, §§ 50, 56, 113 BNotO, danv.de und DANV-Unterlagen, anwaltverein.de, Bitkom Wirtschaftsschutz 2025, BRAK STAR-Bericht 2025, beck-aktuell — Stand 08/2026. Modellrechnungen sind keine Auskünfte des Versorgungswerks; maßgeblich sind Satzung und Bescheid. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Einzelheiten der Tarife informieren die jeweiligen Versicherungsbedingungen; Gesundheitsprüfung vorbehalten.