Erst rechnen, dann reden.
Vier Rechner mit den amtlichen Werten 2026 — kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Verkaufstext. Wähle deine Frage:
Reicht dein Geld im Alter?
Aus deiner Brutto-Rente wird die Netto-Rente, aus deinem Wunsch-Budget die Lücke — und dein Erspartes zeigt, wie lange es trägt.
Zum Rechner KreditWas kostet dich ein Kredit wirklich?
Monatsrate, Gesamtrückzahlung und der Preis des Geliehenen: die Zinssumme über die Laufzeit.
Zum Rechner RenteWas bringt dir ein Arbeitsjahr?
Dein Brutto wird jedes Jahr in Rentenpunkte umgerechnet — so einfach ist die Formel dahinter wirklich.
Zum Rechner PflegeWas zahlt die Pflegekasse?
Amtliche Leistungen je Pflegegrad — und im Heim der Eigenanteil, über den vorher kaum jemand spricht.
Zum RechnerRuhestand
Reicht dein Geld im Alter?
Ein Rechner, eine Geschichte: Aus deiner Brutto-Rente wird die Netto-Rente, aus deinem Wunsch-Budget die monatliche Lücke — und dein Erspartes zeigt, wie lange es diese Lücke trägt.
* Abzüge für pflichtversicherte Rentner (KVdR 2026): halber KV-Beitrag 7,3 % + halber Zusatzbeitrag + voller Pflegebeitrag (3,6 %; Kinderlose 4,2 %). Zur Steuer: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % steuerpflichtig — ob Steuern anfallen, hängt vom Einzelfall ab (Grundfreibetrag 12.348 €). Entnahme-Modell mit konstanter Verzinsung: reale Renditen schwanken, Inflation (~2 % p. a.) verringert die Kaufkraft; deckt der Zinsertrag die Lücke, reicht das Kapital rechnerisch unbegrenzt. Der Rest nach 20 Jahren ist nicht inflationsbereinigt; bei 2 % Inflation entspricht er heute rund zwei Dritteln der Kaufkraft. Modellrechnung — keine Anlage- oder Steuerberatung; Sätze Stand 2026.
Kredit
Was kostet dich ein Kredit wirklich?
Kreditsumme, Zins, Laufzeit — der Befund zeigt die Monatsrate und den Preis des Geliehenen: die Zinsen über die gesamte Laufzeit.
Annuitätendarlehen mit konstanter Rate, ohne Sondertilgungen und Nebenkosten. Faustregel: Jedes Jahr weniger Laufzeit senkt die Zinssumme spürbar — und Sondertilgungsrechte kosten oft nichts, sparen aber viel. Modellrechnung, keine Finanzierungsberatung.
Rente
Was bringt dir ein Arbeitsjahr an Rente?
Dein Bruttogehalt wird jedes Jahr in Rentenpunkte umgerechnet — so einfach ist die Formel dahinter wirklich.
Vereinfachte Modellrechnung mit den Rechengrößen 2026: vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 € (§ 3 SVBezGrV 2026), Rentenwert 42,52 € (01.07.2026–30.06.2027), maximal ~1,95 Punkte pro Jahr. Ergebnis ist brutto, ohne künftige Rentenanpassungen und ohne Abzüge (siehe Ruhestands-Rechner oben). Verbindlich rechnet nur die Deutsche Rentenversicherung — kostenlos: 0800 1000 4800.
Pflege
Was zahlt die Pflegekasse — und was bleibt bei dir?
Pflegegrad und Situation wählen — der Befund zeigt die amtlichen Leistungen der Pflegeversicherung, bei Pflege durch Angehörige den Verdienstausfall und im Heim den echten Eigenanteil, über den kaum jemand vorher spricht.
Vorauswahl je Pflegegrad — wähle eure tatsächliche Situation.
Amtliche Leistungsbeträge 2026 (BMG); nach geltendem Recht steigen sie erst 2028. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kabinett 30.09.2026) sieht Änderungen schon ab 2027 vor; beschlossen ist er noch nicht. Entlastungsbetrag als Kostenerstattung für anerkannte Angebote. Heim-Eigenanteile: Durchschnitt Sachsen laut vdek-Auswertung zum 01.07.2026 — je nach Einrichtung deutlich abweichend; der Zuschlag nach Aufenthaltsdauer (15/30/50/75 %) mindert nur den pflegebedingten Anteil, nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Jeder mit Pflege-Antrag hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) über die eigene Pflegekasse; telefonisch für alle: compass private pflegeberatung, 0800 101 88 00. Modellwerte, keine Rechtsberatung.
Pflege durch Angehörige: Das Pflegegeld wird an die gepflegte Person gezahlt; ob sie es weitergibt, entscheidet sie. Es ersetzt kein Gehalt, und die Pflegearbeit selbst bleibt unbezahlt. Der Verdienstausfall ist eine Modellrechnung (Netto anteilig), die Vorauswahl je Pflegegrad eine Annahme. Nicht eingerechnet, weil zweckgebunden: Entlastungsbetrag (bis 131 €/Monat für anerkannte Hilfe im Alltag) und Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (bis 3.539 €/Jahr, ab Pflegegrad 2). Bei akut eintretendem Pflegebedarf gibt es bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person Pflegeunterstützungsgeld (in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettolohns, § 44a SGB XI). Pflegezeit (bis 6 Monate, Rechtsanspruch erst ab mehr als 15 Beschäftigten) und Familienpflegezeit (bis 24 Monate bei mind. 15 Std./Woche, Rechtsanspruch erst ab mehr als 25 Beschäftigten; zusammen höchstens 24 Monate) bringen keinen Lohnersatz; das BAFzA gewährt nur ein zinsloses Darlehen über die Hälfte des Nettoausfalls, das zurückgezahlt werden muss. Wer mindestens 10 Std./Woche, verteilt auf regelmäßig mind. 2 Tage, pflegt (ab Pflegegrad 2) und höchstens 30 Std./Woche erwerbstätig ist, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse (§ 44 SGB XI).
Zum Pflege‑Portal pflegeberatung.de